Energie. Natürlich.

E.INFRA Solar & Energy GmbH

E.INFRA Solar & Energy

Energie. Natürlich. Um unserem ganzheitlichen Ansatz gerecht zu werden und die von uns realisierten Projekte zukunftsfähig zu gestalten, gibt es seit Juli 2022 die E.INFRA Solar & Energy GmbH. Mit diesem neuen Geschäftszweig unterstützen wir unsere Kunden beim Erreichen der individuellen Klimaziele, der nachhaltigen Projektentwicklung sowie der Realisierung eigenständiger Projekte aus dem Bereich Photovoltaik. Unser Angebot umfasst sämtliche Schritte von der Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung bis hin zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen, vor allem für die Bereiche Industrie, Logistik, Handel und Gewerbe.

Leistungsbereiche

Von der Planung bis zur Umsetzung

Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Der Einsatz von Photovoltaikanlagen zählt zu den wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele. Doch nur, wenn diese Anlagen professionell geplant und wirtschaftlich geprüft sind, können sie einen positiven Beitrag leisten – zum Klimaschutz ebenso wie zur Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens oder Projekts.

Photovoltaikanlagen auf dem Dach

Nicht nur die Ausrichtung einer Photovoltaikanlage spielt eine entscheidende Rolle für deren Ertrag bzw. Wirtschaftlichkeit. Faktoren wie die Dachneigung müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Sie planen eine Photovoltaikanlage auf einem Flachdach? Wir beraten Sie gerne bei der optimalen Wahl der Aufständerung.

Solar-Carports und Wallboxen

Elektrofahrzeuge oder auch hybride Lösungen haben sich im Bereich der alternativen Antriebe in den vergangenen Jahren etabliert, viele Eigenheimbesitzer haben bereits eine Lademöglichkeit in ihrer Garage oder dem Carport integriert. Solar-Carports bieten nicht nur eine Überdachung der Stellfläche – sie liefern den Strom für das jeweilige Elektrofahrzeug. 

Über sogenannte Wallboxen kann der Strom direkt vom Dach in das Fahrzeug „getankt“ werden. Wird der erzeugte Strom nicht für das Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt, kann er in das Stromnetz eingespeist bzw. gespeichert werden.

Wechselrichter- und Speicherlösungen

Wechselrichter sind ein essentieller Bestandteil der PV-Anlage. Sie wandeln den erzeugten Gleichstrom vollautomatisch in netzkompatiblen Wechselstrom um und sind auch für die Netz- und Anlagenüberwachung zuständig. 

Mit einem Stromspeicher erhöhen Sie die Autarkie. Nicht direkt verbrauchter Solarstrom wird für eine spätere Verwendung gespeichert. Die Einbindung des Batteriespeichers in das PV-Speichersystem kann sowohl gleichstromseitig (DC) als auch wechselstromseitig (AC) erfolgen. Während PV-Anlage und Batteriespeicher bei einer DC-seitigen Kopplung über einen einzigen sogenannten Hybridwechselrichter direkt miteinander verbunden sind, sind sie bei einer AC-seitigen Anbindung über das hausinterne Wechselstromnetz verknüpft. Bei der AC-Kopplung sind zwei Wechselrichter nötig: Zum einen der PV-Wechselrichter, um den von der PV-Anlage generierten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln und in das lokale Hausnetz einspeisen zu können. Zum anderen bedarf es eines Batteriewechselrichters, der die Energieflüsse zwischen Batteriespeicher und Hausnetz ermöglicht.

In Abstimmung mit Ihnen definieren wir ein optimiertes Gesamtsystem und errichten für Sie die bestmögliche Photovoltaik-Lösung inkl. Managementsystem.

Zukünftig werden wir auch Gewerbespeicher-Lösungen anbieten können.

Wissenswertes

Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wissenswertes

Für das Jahr 2023 hat der Gesetzgeber in Bezug auf den Kauf, die Installation, Inbetriebnahme und das Betreiben von Photovoltaikanlagen Änderungen auf den Weg gebracht, die sich wie folgt auswirken:
Wegfall der Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer bei Neueinkauf, Erweiterung, Austausch fällt weg (Anlagen bis 30 kWp).
Steuerfreiheit der Erträge Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei (bis 30 kWp bzw. je 15 kWp pro Einheit bei Mehrfamilienhaus/Gewerbe).
Höhere Vergütung Höhere Vergütung bei Einspeisung.
Keine Leistungsbegrenzung Die Leistungsbegrenzung gilt nicht mehr (bislang 70% bis 25 kWp).
Vereinfachte Anmeldung Der Anschluss beim zuständigen Netzbetreiber wird wesentlich einfacher als bisher. Für Anlagen bis 30 kWp genügt eine Anmeldung über das Webportal des Betreibers und dessen schriftliche Genehmigung. Bei der Inbetriebnahme muss der Netzbetreiber nicht mehr vor Ort sein.
Wir empfehlen Ihnen eine steuerrechtliche Beratung.
Die EEG-Förderung können Sie für 20 Jahre sowie für das Jahr der Inbetriebnahme beziehen. Maximal können das ganze 21 Jahre sein, wenn Deine Anlage am 1. Januar eines Jahres erstmals Solarstrom einspeiste. Dein Anspruch auf Einspeisevergütung endet genau zu Silvester, 20 Jahre nachdem Deine Anlage in Betrieb gegangen ist (§ 9 EEG 2000, § 12 Abs. 3 EEG 2004, § 21 EEG 2009, § 21 EEG 2012, § 22 EEG 2014, § 25 EEG 2017, § 25 EEG 2021).
Eine feste Einspeisevergütung gibt es aktuell für Anlagen bis 100 kWp.
Eigenversorgung Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.
Volleinspeisung Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWh.
Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, müssen ab einer installierten Leistung von 100 kW ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich gilt die verpflichtende Fernsteuerbarkeit der Anlagen durch ein zentrales Leitsystem. Diese verpflichtende Direktvermarktung gilt nicht für Bestandsanlagen, die vor Inkrafttreten des EEG 2014 genehmigt und in Betrieb genommen wurden. Biogas- und Biomethananlagen mussten bereits nach EEG 2012 ihren Strom direkt vermarkten, sofern die Anlage nach dem 01.01.2014 ans Netz ging und die Leistung über 750 kW betrug.
Sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen ist der erste Schritt in die Direktvermarktung die Auswahl eines geeigneten Direktvermarkters. Mit diesem handelt der Anlagenbetreiber einen Vertrag zur Stromvermarktung aus, in dem die Pflichten von Direktvermarkter und Anlagenbetreiber geregelt sind - etwa die Übernahme von Ausgleichsenergierisiken, die Herstellung der Fernsteuerbarkeit, Zahlungsmodalitäten etc. Anschließend meldet der Direktvermarkter die Anlage beim Verteilnetzbetreiber zur Direktvermarktung an und übernimmt die Anlage in seinen Bilanzkreis. Sobald der Direktvermarkter den Fernzugriff auf die Anlage realisiert hat, startet die Direktvermarktung. Der Direktvermarkter erstellt individuelle Prognosen für jede Anlage, handelt den produzierten Strom möglichst abweichungsfrei an der Strombörse, kümmert sich um den Ausgleich von Fehl- oder Überschussmengen im untertätigen Stromhandel und rechnet schließlich die Erlöse aus der Stromproduktion mit dem Betreiber ab.
Den Netzanschluss der Photovoltaikanlage muss beim Netzbetreiber beantragt werden. Die Anlagenbetreiber können beim Energieversorgungsunternehmen erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung des Netzanschlusses notwendig sind. Zwar können sich die Anforderungen von EVU zu EVU unterscheiden, im Allgemeinen werden aber mindestens die Datenblätter zur Photovoltaikanlage, ein Lageplan, die notwendigen Konformitätserklärungen und der entsprechend ausgefüllte Antrag verlangt. Der Netzanschluss wird im Regelfall von uns als Elektroinstallationsunternehmen beantragt. Damit wir in Ihrem Namen mit den Energieversorgern in Abklärung treten können, ist eine Vollmacht notwendig.
Die Netzverträglichkeitsprüfung kann durchaus bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Unter Umständen ist der Netzbetreiber anhand der unzureichenden Netzkapazität nicht in der Lage, ohne besondere Maßnahmen eine Großanlage mit einer Nennleistung von über 30 kWp ans Netz zu nehmen.
Im EEG ist festgelegt, dass der Netzbetreiber maximal acht Wochen benötigen darf, um auf den Antrag zu reagieren. In dieser Frist muss die Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sein und dem Anlagenbetreiber der Punkt für den Netzanschluss mitgeteilt werden. Außerdem müssen die entstehenden Kosten dargestellt werden. Nicht alle Netzbetreiber reizen diese Frist aus, dennoch sollten gerade für größere Photovoltaikanlagen die etwaigen langen Bearbeitungsfristen beachtet werden.
Nein, der Netzbetreiber kann eine PV-Anlage nicht ablehnen. Vielmehr ist er verpflichtet, eine Photovoltaikanlage unverzüglich und vorrangig an das allgemeine Versorgungsnetz anzuschließen.
Wenn große Solaranlagen allen selbst produzierten Strom ausschließlich speichern oder dem Hausnetz zur Verfügung stellen, statt ihn ins öffentliche Netz abzugeben, spricht man von Nulleinspeisung. Doch nicht jeder Netzbetreiber genehmigt diese.
Es ist ein umfassendes behördliches Register der Bundesnetzagentur. Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eingetragen werden. Wir können die Eintragung als Dienstleistung erbringen.
Für Erzeugungsanlagen und Speicher im Nieder- und Mittelspannungsnetz, Leistungsbereich 135 … 950 kW, ist das Anlagenzertifikat B erforderlich (darüber hinaus das Anlagenzertifikat A). Akkreditierte Zertifizierungsstellen sind stark nachgefragt. Lange Wartezeiten und hohe Preise sind möglich.

Weiterführende Links

Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin

Solarrechner von Solarwatt

Infos zur Umsatzsteuerbefreiung

Kontakt

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Die E.INFRA Solar & Energy GmbH agiert deutschlandweit von aktuell drei Standorten aus - Dresden, Unna und Bergisch Gladbach. Wir haben die passende Photovoltaikanlage. Wir beraten Sie fachkundig, planen Ihre Anlage und realisieren die Installation. Alle Leistungen kommen aus einer Hand und Sie erhalten ausgereifte Technik mit langer Lebensdauer. Sprechen Sie uns an.


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